Jan 9, 2008 21:26
16 yrs ago
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English term

officers, directors and principals

English to German Law/Patents Law: Contract(s) Vertriebshändlervertrag
In the event the distributor extends credit pursuant to this agreement to any dealer, the "dealer’s officers and directors (if incorporated) or principals" shall personally and unconditionally guarantee the debt of the dealer owed to the distributor.

Das sind mal wieder ein paar meiner Lieblingsbegriffe, da äußersts undankbar zu übersetzen. Die normalen "Angestellten" dieser Firma werden doch wohl nicht haftbar sein für der Firma gegenüber eingeräumte Kredite.

Handelt sich um ein US- Unternehmen, das Wellnesseinrichtungen und -zubehör vertreibt.

Discussion

Klaus Urban Jan 10, 2008:
Katja, habe nochmals drüber nachgedacht. Gemeint sein könnten auch "die Organe bzw. Inhaber / Gesellschafter", damit wären m. E. alle Rechtsformen abgedeckt.

Proposed translations

+2
33 mins
Selected

Mitglieder des Managements oder Partner / Mitinhaber

Die Begriffe sind stark von der jeweiligen Rechtsform abhängig.
Der Begriff "leitende Angestellte" ist im deutschen Sprachraum zu sehr durch das Betriebsverfassungsgesetz eingeengt und hier nicht geeignet. Der Begriff "director" ist zu vage, kann alles Mögliche bedeuten, vom gehobenen Abteilungsleiter bis zum Aufsichtsratsmitglied. "Principal" ist auf jeden Fall der (mithaftende) Partner einer Sozietät oder Miteigentümer.

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Note added at 8 hrs (2008-01-10 06:22:02 GMT)
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Katja, ich habe "officers und directors" mit "Mitglieder des Managements" übersetzt, also "directors" nicht gesondert. "Geschäftsleitung " wäre mir zu eng, da es viele Fälle hochrangiger "officers" gibt, die nicht Mitglieder der Geschäftsführung sind. "Officers" ist m. E. eher ein interner/faktischer Begriff, "Geschäftsführung" mehr ein externer/juristischer.
Note from asker:
officers hast du jetzt mit Mitglieder das Managements übersetzt (könnte ich hier auch der Geschäftsleitung machen?) und Principal mit Partner/Mitinhaber, was schlägst du für directors vor?
Peer comment(s):

agree Hans G. Liepert : principal ist natürlich auch der Alleininhaber/Inhaber bzw. der Geschäftsherr (auch sowas kennt das deutsche Recht, nicht jedoch die Geschäftsherrin - höchstens als Domina)
3 hrs
Danke, Hans!
agree me.translation
12 hrs
Danke, Malte!
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank für dein Mitdenken und die professionelle Antwort. Einen schönen Abend dir noch"
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