Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
dingliche Duldung
English translation:
accepting encumbrances in rem
German term
dingliche Duldung
Haus & Grundstück in Dtld. werden dem Sohn in Kanada übertragen (unentgeltlich überlassen).
Der Sohn ist der 'Erwerber', die Eltern sind 'Übergeber'
"Der Erwerber übernimmt das in Abt I eingetragene Grundpfandrecht zur weiteren ***dinglichen Duldung***.
Alle etwaigen Eigentümerrechte an dem Grundpfandrecht werden auf den Erwerber übertragen, der diese Abtretung annimmt. Die entsprechende Grundbuchberichtigung wird bewilligt."
Kommt in dem Vertrag nur dieses eine Mal vor.
Was bedeutet es, und wie wird es elegant übersetzt?
Danke im Voraus!
Jul 3, 2007 20:27: Bernhard Sulzer Created KOG entry
Proposed translations
accepting encumbrances in rem
dinglich = in rem (versus in personam = schuldrechtlich = personally liable)
http://www.ej-international-litigation-safer-export.com/DE/a...
A mortgagor may generally convey his land encumbered by the mortgage or land charge or subject it to further mortgages or land charges. In a sale of land subject to a mortgage or land charge the purchaser is not personally liable for the debt which the mortgage or land charge secures but the creditor may still ask for compulsory sale of the land.
http://en.wikipedia.org/wiki/In_rem
Jurisdiction in rem assumes the property or status is the primary object of the action, rather than personal liabilities not necessarily associated with the property (quasi in rem jurisdiction).
http://de.wikipedia.org/wiki/Dingliches_Recht
http://www.querycat.com/faq/1a0b8d50fe4f1f12a98d8652d88ac31b
encumbrances
http://www.vnr.de/vnr/unternehmensaufbausicherung/finanzieru...
dingliche Sicherheit
http://www.rewi.hu-berlin.de/Lehrstuehle/Schroeder/downloads...
dingliche Duldungspflichten
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/zivilrecht/dingli...
Rechtswörterbuch: dinglich
"Dinglich" ist ein Begriff aus dem Sachenrecht und bezeichnet das im allgemeinen dem Eigentümer zustehende Recht.
Nutzungsberechtigte einer Immobilie sind auch Personen, denen durch Eintragung in das Grundbuch die Nutzung einer Immobilie zugesichert worden ist auch wenn sie keine Eigentümer sind (z.B. Gläubiger einer Grundschuld). Das dingliche Recht endet nicht bei einem Verkauf der Immobilie sondern geht auf den Erwerber über und ist von diesem uneingeschränkt zu respektieren.
http://www.bachmann-immobilien.de/php/kiez/beitrag.php?id=26...
Wichtig ist, wie unser Fall zeigt, dass der Rechtsfrieden auf Dauer nur dann erhalten werden kann, wenn eine für den Rechtsnachfolger bindende Regelung getroffen wird. Dies kann erfolgen in der Rechtsform einer Grunddienstbarkeit, mit der entweder der Verzicht auf eine Überbaurente oder ggf. auch die Duldung des Überbaus als dingliche Belastung im Grundbuch eingetragen werden.
agree |
Harry Bornemann
: Ich verstehe es so, dass der Erwerber in Zukunft die kommunalen Abgaben (Grundsteuer etc.) zahlen muss, weil das Grundstück ihm sonst gepfändet wird (siehe meine Wiki-Referenz zur dinglichen Haftung).
14 hrs
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danke, Harry!
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enjoy exclusive possession / right in rem
http://dict.leo.org/forum/viewUnsolvedquery.php?idThread=148...
shall take over and permit to subsist the mortgage
agree |
shoraka (X)
: das ist eine elegante Uebersetzung. Im deutschen Sachenrecht wird zwischen dinglischem Recht, welches sich auf die Sache bezieht und dem vertraglichen recht unterschieden (Abstraktionsprinzip), ich glaube nicht, dass das common law aehnlich unterscheidet.
7 hrs
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adopt the mortgage {as a continuing self-imposed land charge}
Other contributors refer to dinglich in other word-combination. Nobody so far has considered whether a Duldung can be dinglich, nor why proprietary estoppel is inapplicable here.
Only proprietary estoppel can create a cause of action in English law (and, ... A proprietary estoppel operates only between parties who, at the time of the ...
Under the LandChargesAct1972, the `general equitable charge', or class C(iii) charge, is an interest in UnregisteredLand that is not secured by deposit of ...
http://en.wikipedia.org/wiki/Estoppel
http://www.kevinboone.com/lawglos_GeneralEquitableCharge.html
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