Jan 16, 2015 06:56
9 yrs ago
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English term

Non-Compliance Notice

English to German Bus/Financial Law: Contract(s)
In the event that a Product fails to comply with any requirement or specification of the Supplier Conditions and/or the Applicable Laws then the Supplier undertakes to correct this immediately, upon receipt of notice thereof from [Kunde] (a “Non-Compliance Notice”).

Wie würdet Ihr diesen Begriff ins Deutsche übersetzen. Meine bisherige Übersetzung "Mitteilung einer Nichterfüllung" gefällt mir nicht. Es gibt dafür sicher einen festen Ausdruck im Deutschen. Ich hatte schon an "Abmahnung" gedacht, aber dieser Begriff trifft den englischen Begriff m. E nicht und geht zu weit, oder?

Danke im Voraus für Eure Unterstützung.

Discussion

Barbara von Ahlefeldt-Dehn (asker) Jan 19, 2015:
Vielen Dank Euch allen fürs Mitdenken und Eure Unterstützung.
Annette Scheler Jan 16, 2015:
Ich sehe das so wie Kubo, der Begriff Nichtkonformitätsanzeige ist absolut unüblich, Mängelanzeige wäre m.E richtig.
EK Yokohama Jan 16, 2015:
Zu „Nichtkonformitätsanzeige“, „-bericht“, o. Ä. Es gibt z. B. den Term „Nichtkonformitätsbericht“ im Rahmen der Umsetzung einer Norm (die zu den ECSS-Normen gehört) in der Luft- und Raumfahrt i.R. eines so genannten „Nichtkonformitäts-Kontrollsystems" zur Raumfahrtproduktsicherung (vgl. http://www.dlr.de/qp/Portaldata/44/Resources/dokumente/einri... S. 19). Aber hier ist ein sehr stark formalisierter Ablauf zur Gewährleistung von detaillierten Normen beschrieben, mit ganz bestimmten Begriffen für jeden Abschnitt.

Einen solchen oder ähnlichen Term (wie „Nichtkonformitätsanzeige“, „Nichtkonformitätsbericht“) bei dem hier beschriebenen, relativ alltäglichen Sachverhalt aus dem Wirtschaftsleben zu verwenden, erscheint mir daher ein wenig sehr weit hergeholt und klingt m.E. - nichts für ungut - ein wenig nach Übersetzung…


EK Yokohama Jan 16, 2015:
Vielleicht „Mängelrüge“ oder „Reklamation“? Es handelt sich hier m.E. um einen ganz gewöhnlichen Fall der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet).

Die entsprechende Meldung hierüber an den Lieferanten nennt man im Deutschen meines Wissens „Mängelrüge“ oder auch „Reklamation“.
„Bei einer Mängelrüge beanstandet der Kunde eine Ware oder Dienstleistung, weil vereinbarte Anforderungen nicht erfüllt werden. Diese Anforderungen können vertraglich oder gesetzlich festgelegt sein.“
(vgl. http://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/maengelruege....

Das ist - meine ich - doch genau der Fall, wie er hier beschrieben ist („a Product fails to comply with any requirement or specification of the Supplier Conditions and/or the Applicable Laws“), oder?

—————————————-
Anm.: Den Begriff der „Abmahnung“ verwendet man im Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche (in Österreich spricht man von „Unterlassungsaufforderung“) oder im Arbeitsrecht.
EK Yokohama Jan 16, 2015:
Hört sich zwar ganz toll an, aber... Auf die Gefahr hin, mich hier völlig unbeliebt zu machen: Es gibt zwar die so genannte
Konformitätserklärung
"Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Verantwortliche (z. B. Hersteller, Händler) für ein Produkt, die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Organisation (z. B. Prüflabor, Betreiber eines Qualitätsmanagementsystems) verbindlich erklärt und bestätigt, dass das Objekt (Produkt, Dienstleistung, Stelle, QMS) die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist. Die Spezifizierung der Eigenschaften erfolgt in der Regel durch die Angabe von Normen, die das Objekt einhält."
http://de.wikipedia.org/wiki/Konformitätserklärung

Aber den (quasi umgekehrten) Term "Nichtkonformitätsanzeige" oder auch "Nichtkonformitäts-Anzeige" durch den Käufer gibt es m.E. im Deutschen (noch) nicht. Eine Google-Suche nach diesen beiden bringt auch nicht einen einzigen Treffer!
Die Suche nach z. B. "Nichtkonformitätsmitteilung" bringt (zumindest bei mir) ausschließlich Treffer auf proz.com als Übersetzungsvorschlag aus dem Jahr 2006 für "non-conformance note" (in einem ähnlichen Zshg. mit Medizinprodukten).

Proposed translations

+1
1 day 14 hrs
Selected

Mängelrüge, Reklamation

Es handelt sich hier m.E. um einen ganz gewöhnlichen Fall der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet).

Die entsprechende Meldung hierüber an den Lieferanten nennt man im Deutschen meines Wissens „Mängelrüge“<b/> oder auch „Reklamation“.
Oder, wie von Annette Scheler vorgeschlagen (und sprachlich schöner): "Mängelanzeige".

„Bei einer Mängelrüge beanstandet der Kunde eine Ware oder Dienstleistung, weil vereinbarte Anforderungen nicht erfüllt werden. Diese Anforderungen können vertraglich oder gesetzlich festgelegt sein.“
(vgl. http://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/maengelruege....

Das ist - meine ich - doch genau der Fall, wie er hier beschrieben ist („a Product fails to comply with any requirement or specification of the Supplier Conditions and/or the Applicable Laws“), oder?

—————————————-
Anm.: Den Begriff der „Abmahnung“ verwendet man im Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche (in Österreich spricht man von „Unterlassungsaufforderung“) oder im Arbeitsrecht.
Peer comment(s):

agree Daniel Gebauer : Wenn es um einen Kaufvertrag zwischen Kaufleuten geht, halte ich das für eine gute Option
1 day 16 mins
Dankeschön, und einen wunderschönen Tag!
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank! Ich habe mich letzten Endes für diesen Begriff entschieden, da das der deutsche Fachausdruck ist. "
+6
3 mins

Nichtkonformitätsanzeige

wäre mein Vorschlag.
Angezeigt würde, dass das Produkt nicht mit den Spezis oder gesetzlichen Vorschriften konform ist.
Note from asker:
Danke Daniel, das war genau der Begriff, den ich gesucht habe.
Peer comment(s):

agree Gerald Maass
9 mins
Danke!
agree Uta Kappler
28 mins
Danke!
agree LegalTrans D : Absolut!
1 hr
Danke!
agree Steffen Walter
1 hr
Danke!
agree Gudrun Wolfrath
2 hrs
Danke!
agree Eckhard Boehle
2 hrs
Danke!
neutral Annette Scheler : Ich denke, Mängelanzeige ist gebräuchlicher
8 hrs
Danke!
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