Jan 16, 2015 06:56
9 yrs ago
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English term
Non-Compliance Notice
English to German
Bus/Financial
Law: Contract(s)
In the event that a Product fails to comply with any requirement or specification of the Supplier Conditions and/or the Applicable Laws then the Supplier undertakes to correct this immediately, upon receipt of notice thereof from [Kunde] (a “Non-Compliance Notice”).
Wie würdet Ihr diesen Begriff ins Deutsche übersetzen. Meine bisherige Übersetzung "Mitteilung einer Nichterfüllung" gefällt mir nicht. Es gibt dafür sicher einen festen Ausdruck im Deutschen. Ich hatte schon an "Abmahnung" gedacht, aber dieser Begriff trifft den englischen Begriff m. E nicht und geht zu weit, oder?
Danke im Voraus für Eure Unterstützung.
Wie würdet Ihr diesen Begriff ins Deutsche übersetzen. Meine bisherige Übersetzung "Mitteilung einer Nichterfüllung" gefällt mir nicht. Es gibt dafür sicher einen festen Ausdruck im Deutschen. Ich hatte schon an "Abmahnung" gedacht, aber dieser Begriff trifft den englischen Begriff m. E nicht und geht zu weit, oder?
Danke im Voraus für Eure Unterstützung.
Proposed translations
(German)
3 +1 | Mängelrüge, Reklamation | EK Yokohama |
3 +6 | Nichtkonformitätsanzeige | Daniel Gebauer |
Proposed translations
+1
1 day 14 hrs
Selected
Mängelrüge, Reklamation
Es handelt sich hier m.E. um einen ganz gewöhnlichen Fall der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet).
Die entsprechende Meldung hierüber an den Lieferanten nennt man im Deutschen meines Wissens „Mängelrüge“<b/> oder auch „Reklamation“.
Oder, wie von Annette Scheler vorgeschlagen (und sprachlich schöner): "Mängelanzeige".
„Bei einer Mängelrüge beanstandet der Kunde eine Ware oder Dienstleistung, weil vereinbarte Anforderungen nicht erfüllt werden. Diese Anforderungen können vertraglich oder gesetzlich festgelegt sein.“
(vgl. http://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/maengelruege....
Das ist - meine ich - doch genau der Fall, wie er hier beschrieben ist („a Product fails to comply with any requirement or specification of the Supplier Conditions and/or the Applicable Laws“), oder?
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Anm.: Den Begriff der „Abmahnung“ verwendet man im Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche (in Österreich spricht man von „Unterlassungsaufforderung“) oder im Arbeitsrecht.
Die entsprechende Meldung hierüber an den Lieferanten nennt man im Deutschen meines Wissens „Mängelrüge“<b/> oder auch „Reklamation“.
Oder, wie von Annette Scheler vorgeschlagen (und sprachlich schöner): "Mängelanzeige".
„Bei einer Mängelrüge beanstandet der Kunde eine Ware oder Dienstleistung, weil vereinbarte Anforderungen nicht erfüllt werden. Diese Anforderungen können vertraglich oder gesetzlich festgelegt sein.“
(vgl. http://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/maengelruege....
Das ist - meine ich - doch genau der Fall, wie er hier beschrieben ist („a Product fails to comply with any requirement or specification of the Supplier Conditions and/or the Applicable Laws“), oder?
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Anm.: Den Begriff der „Abmahnung“ verwendet man im Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche (in Österreich spricht man von „Unterlassungsaufforderung“) oder im Arbeitsrecht.
Peer comment(s):
agree |
Daniel Gebauer
: Wenn es um einen Kaufvertrag zwischen Kaufleuten geht, halte ich das für eine gute Option
1 day 16 mins
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Dankeschön, und einen wunderschönen Tag!
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Vielen Dank! Ich habe mich letzten Endes für diesen Begriff entschieden, da das der deutsche Fachausdruck ist. "
+6
3 mins
Nichtkonformitätsanzeige
wäre mein Vorschlag.
Angezeigt würde, dass das Produkt nicht mit den Spezis oder gesetzlichen Vorschriften konform ist.
Angezeigt würde, dass das Produkt nicht mit den Spezis oder gesetzlichen Vorschriften konform ist.
Note from asker:
Danke Daniel, das war genau der Begriff, den ich gesucht habe. |
Peer comment(s):
agree |
Gerald Maass
9 mins
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Danke!
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agree |
Uta Kappler
28 mins
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Danke!
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LegalTrans D
: Absolut!
1 hr
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Danke!
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Steffen Walter
1 hr
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Danke!
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Gudrun Wolfrath
2 hrs
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Danke!
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agree |
Eckhard Boehle
2 hrs
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Danke!
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neutral |
Annette Scheler
: Ich denke, Mängelanzeige ist gebräuchlicher
8 hrs
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Danke!
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Discussion
Einen solchen oder ähnlichen Term (wie „Nichtkonformitätsanzeige“, „Nichtkonformitätsbericht“) bei dem hier beschriebenen, relativ alltäglichen Sachverhalt aus dem Wirtschaftsleben zu verwenden, erscheint mir daher ein wenig sehr weit hergeholt und klingt m.E. - nichts für ungut - ein wenig nach Übersetzung…
Die entsprechende Meldung hierüber an den Lieferanten nennt man im Deutschen meines Wissens „Mängelrüge“ oder auch „Reklamation“.
„Bei einer Mängelrüge beanstandet der Kunde eine Ware oder Dienstleistung, weil vereinbarte Anforderungen nicht erfüllt werden. Diese Anforderungen können vertraglich oder gesetzlich festgelegt sein.“
(vgl. http://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/maengelruege....
Das ist - meine ich - doch genau der Fall, wie er hier beschrieben ist („a Product fails to comply with any requirement or specification of the Supplier Conditions and/or the Applicable Laws“), oder?
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Anm.: Den Begriff der „Abmahnung“ verwendet man im Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche (in Österreich spricht man von „Unterlassungsaufforderung“) oder im Arbeitsrecht.
Konformitätserklärung
"Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Verantwortliche (z. B. Hersteller, Händler) für ein Produkt, die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Organisation (z. B. Prüflabor, Betreiber eines Qualitätsmanagementsystems) verbindlich erklärt und bestätigt, dass das Objekt (Produkt, Dienstleistung, Stelle, QMS) die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist. Die Spezifizierung der Eigenschaften erfolgt in der Regel durch die Angabe von Normen, die das Objekt einhält."
http://de.wikipedia.org/wiki/Konformitätserklärung
Aber den (quasi umgekehrten) Term "Nichtkonformitätsanzeige" oder auch "Nichtkonformitäts-Anzeige" durch den Käufer gibt es m.E. im Deutschen (noch) nicht. Eine Google-Suche nach diesen beiden bringt auch nicht einen einzigen Treffer!
Die Suche nach z. B. "Nichtkonformitätsmitteilung" bringt (zumindest bei mir) ausschließlich Treffer auf proz.com als Übersetzungsvorschlag aus dem Jahr 2006 für "non-conformance note" (in einem ähnlichen Zshg. mit Medizinprodukten).