May 10, 2012 13:28
12 yrs ago
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English term

are the whole or part of the consideration for VAT purposes

English to German Law/Patents Law: Contract(s)
Liebe Kollegen,

der obenstehende Satzteil taucht in folgendem Satz in einem Vertrag auf:

"All sums payable under this agreement, or otherwise payable by any party to any other party under this agreement are exclusive of any VAT chargeable on the supplies for which such sums (or any part of them) ***are the whole or part of the consideration for VAT purposes***."

Mein Übersetzungsvorschlag für den gesamten Satz wäre:

"Alle Beträge, die im Rahmen dieser Vereinbarung zahlbar sind oder gemäß dieser Vereinbarung von einer Partei an eine andere Partei zahlbar sind, verstehen sich zuzüglich sämtlicher auf die Waren, für die solche Beträge (oder Teile davon) ***zu Umsatzsteuerzwecken die vollständige oder teilweise Gegenleistung darstellen***, anzurechnender Umsatzsteuer."

Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob ich den fraglichen Satzteil richtig verstanden und übersetzt habe.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Proposed translations (German)
3 s. u.

Discussion

Stefanie Ettinger (X) (asker) May 11, 2012:
Hallo Claus, vielen Dank für Deinen Beitrag/Alternativvorschlag. Das macht Sinn. Mit dem "anzurechnen" hast Du natürlich Recht, vielen Dank.
Claus Sprick May 10, 2012:
ja, durchaus, nur dass die USt. m.E. nicht "anzurechnen" ist, sondern draufgeschlagen wird; Alternativvorschlag:

Alle nach diesem Vertrag geschuldeten oder sonst von einer Partei dieses Vertrages an eine andere zu zahlenden Summen verstehen sich ohne die USt. auf die Waren, für die diese Summen umsatzsteuerrechtlich / i.S. des Umsatzsteuerrechts die Gegenleistung oder einen Teil davon darstellen...

oder: ohne die USt., die auf die Waren entfällt, die

Proposed translations

31 mins
Selected

s. u.

Alle Beträge, die im Rahmen dieser Vereinbarung zahlbar sind oder gemäß dieser Vereinbarung von einer Partei an eine andere Partei gezahlt werden, verstehen sich zuzüglich der auf die Waren/Lieferungen/Warenlieferungen) erhobenen USt und gelten für Zwecke der USt als Entgelt oder Teilentgelt für diese Waren/Lieferungen/Warenlieferungen.


Das wäre mein Vorschlag.
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank, Barbara, das klingt gut und verständlich! Stimme vollkommen überein."
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