Glossary entry

English term or phrase:

commercial torts

German translation:

unerlaubte Handlungen im Geschäftsverkehr

Added to glossary by Annette Scheler
Feb 26, 2009 11:23
15 yrs ago
English term

commercial torts

English to German Law/Patents Law (general) unerlaubte Handlungen
ich habe hier die Anzeige verschiedener Vertragsverletzungen, u.a. commercial torts. Die vertragsbrüchige Partei hat Kontakt zu anderen Lieferanten aufgenommen, falsche Behauptungen aufgestellt usw. Wie könnte man "commercial torts" übersetzen? Verletzung geschäftlicher Interessen? Oder soll das der Eingriff in den eingerichteteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß §823 BGB sein?

Proposed translations

+6
3 mins
Selected

unerlaubte Handlungen (unter Handelsleute)

...könnte hier passen; "tort" wird auch häufig als "Delikt" übersetzt, also könnte ich mir u.U. "Handelsdelikt" vorstellen (vgl. Dietl/Lorenz, 6th edition).

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Note added at 5 mins (2009-02-26 11:28:39 GMT)
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Please forget my suggestion with "Handelsdelikt".

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Note added at 14 mins (2009-02-26 11:37:16 GMT)
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Deshalb habe ich "unter Handelsleute" (oder evtl. "unter Kaufleute") mitvorgeschlagen. Wenn der Zusammenhang es hergibt, könntest du u.U. "unter Handelsrecht" oder vielleicht "unerlaubte handelsrechtliche Handlungen" verwenden.
=)
Note from asker:
Danke, aber wie bringe ich das commercial nur unter?
Peer comment(s):

agree ukaiser (X) : auf jeden Fall unerlaubte Handlungen
1 min
Danke, Uwe (ja, der Begriff "Handelsdelikt" wird leider in einem ganz anderen Zusammenhang verwendet). ;)
agree Hans G. Liepert : unerlaubte Handlungen im Geschäftsverkehr, mein Vorschlag
7 mins
Das wäre m.E. auch eine gute Lösung. Danke, Hans. :)
agree Nicole W.
20 mins
agree lisa23 : ja, und auch mit Hans
46 mins
agree Inge Meinzer
1 hr
agree DDM
3 hrs
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "danke an alle für die gemeinschaftlich erarbeitete Lösung"
21 mins

Wirtschaftsdelikte

Könnte passen...
Something went wrong...
6 mins

s.u.

Quelle: Dietl/Lorenz - Wörterbuch Hndel und Recht

law of torts Recht der unerlaubten Handlungen, Deliktsrecht
Das anglo-amerikanische law of torts kennt keinen allgemeinen Begriff der unerlaubten Handlung (vgl. § 823 BGB). Es gibt kein allgemeines law of tort, nur ein law of torts. Voraussetzung für ein tort ist ein Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut. Die wichtigsten torts sind: negligence, fraud, libel, slander, false imprisonment, malicious prosecutions, nuisance, assault and battery, deceit, conversion, interference with contractual relations

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Note added at 59 mins (2009-02-26 12:22:42 GMT)
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Schau mal hier, - auch aus Dietl/Lorenz:

business torts: unerlaubte Handlungen im Geschäftsverkehr [die zu Schadenersatzansprüchen führen]

intentional tort: vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

tort: unerlaubte Handlung, zivilrechtl. Delikt (rechtswidrige Handlung, die schadensersatzpflichtig macht)

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Note added at 1 hr (2009-02-26 12:50:53 GMT)
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anderer Vorschlag: gezielte schädigende Beeintächtigung der Geschäftsbeziehungen oder
Eingriff in die Geschäftsbeziehungen (mit/zu Lieferanten)
Note from asker:
bei Eingriff war ich auch schon :-) Aber Eingriff in was eben..
Something went wrong...
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