Dec 13, 2008 16:04
15 yrs ago
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English term
that the employment contract be expressed in writing
English to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Arbeitsrecht
Consequences of Failure to Comply with the Written Form
(1) If, when entering into an employment contract, its written form has not been complied with, an employee has the right to request that the employment contract be expressed in writing. For this purpose, an employee may use any evidence pertaining to the existence of employment legal relationships and the content of such relations.
(was ist damit gemeint- mir ist das nicht ganz klar)
(1) If, when entering into an employment contract, its written form has not been complied with, an employee has the right to request that the employment contract be expressed in writing. For this purpose, an employee may use any evidence pertaining to the existence of employment legal relationships and the content of such relations.
(was ist damit gemeint- mir ist das nicht ganz klar)
Proposed translations
(German)
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+5
7 mins
Selected
dass der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen wird
Ich denke, es geht einfach darum, dass ein Arbeitnehmer das Recht hat, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verlangen. Er muss hierfür nur nachweisen, dass es tatsächlich ein legales Arbeitsverhältnis gibt (zB indem er schon dort arbeitet)
Peer comment(s):
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Liliana Galiano
11 mins
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Danke
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agree |
Barbara von Ahlefeldt-Dehn
: Eine Alternative zu Volkmar.
3 hrs
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Danke
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Hans G. Liepert
: etwas mehr muss er schon beweisen, strittig sind ja meistens die Vertragsbedingungen, nicht die Tatsache der Arbeitsaufnahme
4 hrs
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Danke
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Katja Schoone
5 hrs
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Danke
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Annette Scheler
19 hrs
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Danke
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4 KudoZ points awarded for this answer.
+2
6 mins
dass der Dienstvertrag schriftlich abgefasst wird
Wenn bei Abschluss eines Dienstvertrags das Schriftformerfordernis nicht erfüllt wurde [auch mündliche Verträge sind bekanntlich gültig], kann der Dienstnehmer verlangen, dass der Vertrag schriftlich abgefasst wird. Dazu kann der Mitarbeiter sämtliche Nachweise für das Bestehen ...dieses Dienstverhältnisses in Anspruch nehmen.
Peer comment(s):
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Rolf Keiser
: genau das wollte ich auch vorschlagen
51 mins
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Danke, Goldcoaster!
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Barbara von Ahlefeldt-Dehn
: Statt Dienstvertrag hätzte ich Arbeitsvertrag genommen. Ansonsten stimme ich zu.
3 hrs
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9 mins
dass der Anstellungsvertrag schriftlich bestätigt wird
geschlossen ist der Vertrag ja wohl schon; abgefasst ist mir nicht präzis genug
Note from asker:
Ja, da muss ich aber auch Klaus recht geben, denn es geht auch aus dem text hervor, dass der Arbeitsvertrag an dieser Stelle bereits besteht und es darum geht, festzulegen, was passieren muss, wenn die Bestimmungen, die in diesem Vertrag schriftlich festgelegt wurden. nicht eingehalten werden. - deshalb war es mir auch zuerst nicht ganz klar |
Auch dieser nächste Satz, wäre mir sonst sehr unklar: Consequences of Failure to Comply with the Written Form Consequences of Failure to Comply with the Written Form 2) If the employee and the employer, or at least one of the parties, has started to perform the duties contracted for, an employment contract that does not conform to the written form shall have the same legal consequences as an employment contract expressed in writing. |
Peer comment(s):
neutral |
LegalTrans D
: Da kann ich Dir nicht ganz folgen, Klaus: "schriftlich bestätigen" ist nicht eindeutig. Wenn ich einen Vertrag schriftlich bestätige, heißt das u.U. nur, dass ich dessen Existenz bestätige. Hier soll aber der Vertrag selber schriftlich niedergelegt werden
21 mins
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So hatte ich das nicht gemeint, aber ich sehe, dass es so verstanden werden kann. Ganz schön tückisch.
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neutral |
Barbara von Ahlefeldt-Dehn
: Was nutzt mir die schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages, wenn dieser ansonsten nur mündlich getroffen wurde? Wie kann ich im Streitfalle irgendetwas nachweisen, wie beispielsweise vereinbartes Gehalt, Urlaubstatge, Arbeitszeit, Aufgaben, etc?
3 hrs
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Zu unterscheiden ist, was bestätigt wird: die Existenz eines Arbeitsvertrags? Das würde in der Tat wenig helfen. Oder der Inhalt des Arbeitsvertrags. So hatte ich das gemeint. Leider hatte ich die andere Möglichkeit der Interpretation nicht gesehen.
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