Glossary entry

English term or phrase:

DISCLOSURE FOR CLIENTS INTRODUCED BY THIRD PARTIES

German translation:

Von über Drittparteien zugeführten Kunden zu unterzeichnende ERKLÄRUNG

Added to glossary by Roland Nienerza
Mar 24, 2007 16:16
17 yrs ago
2 viewers *
English term

disclosure

English to German Bus/Financial Law: Contract(s) Satzverständnis
"***DISCLOSURE*** FOR CLIENTS INTRODUCED BY THIRD PARTIES

The undersigned Client(s) ("Client") acknowledges the following with respect to Client’s account(s) with --- ---
which has/have been introduced to --- by

____________________________________________ (“Referring Party”):

1. ------ does not control, and cannot endorse or vouch for the accuracy or completeness of any information or
advice Client may have received or may receive in the future from Referring Party or from any other person -"
________________

Dies ist offenbar eine schlichter "Hinweis" für Drittkunden. Was mich wundert, ist, warum da so etwas Pompöses ;o) wie 'disclosure' und nicht ganz schlicht 'note' steht. -

Falls jemand noch etwas besseres für "Referring Party" als "Weiterleitende Partei" hat, möge er/sie dies freundlicherweise gleich mitvermerken. - R.

Discussion

Hans G. Liepert Mar 24, 2007:
Welche Gründe hast Du denn gegen Erklärung/Offenlegung usw? Hinweis ist schlicht und ergreifend zu schwach. Du unterzeichnest auch nicht den Hinweis auf ein Gesetz, sondern die Erklärung, dass du hingewiesen worden bist.
Hans G. Liepert Mar 24, 2007:
Kein Mensch unterschreibt einen schlichten Hinweis ("Vorsicht, Stufe"), hier will sich jemand etwas bestätigen lassen und verlangt eine Erklärung oder Offenlegung - das hat doch eine völlig andere Qualität
Roland Nienerza (asker) Mar 24, 2007:
> Ich würde eine schlichte 'note' lieber unterschreiben als eine gummiartige 'disclosure'.
Roland Nienerza (asker) Mar 24, 2007:
Hallo Hans G.
Hans G. Liepert Mar 24, 2007:
Würdest Du so etwas 'Schlichtes' wie eine note unterschreiben? Es ist ja schliesslich kein Hinweis, der unterzeichnet werden soll, sondern eine (evtl. justiziable) Erklärung

Proposed translations

+1
21 mins
Selected

Erklärung / Empfehlungsgeber

Bei "disclosure" handelt es sich um eine Erklärung des Kunden gegenüber ----,
bei "referring party" um den, der ein Empfehlung gegeben hat, den Empfehlungsgeber.

--------------------------------------------------
Note added at 37 mins (2007-03-24 16:53:53 GMT)
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Roland - als "Disclosure to be signed by Third Parties" habe ich das nicht verstanden, darum geht es in der Tat nicht.
Die Verwirrung kommt wohl daher, dass Du zwei verschiedene Fragen in eine Anfrage gepackt hast.
Die "Erklärung" bezieht sich auf das Verhältnis Client zu ----, wodurch der Client gegenüber ---- erklärt, dass er sich bewusst ist, dass --- keinerlei Hftung für eventuelle vom Empfehlungsgeber über ihn geäußerte Informationen übernimmt.
"Empfehlungsgeber" ist die Übersetzujng für "referring party". Was anderes wollte ich nicht ausdrücken.

--------------------------------------------------
Note added at 51 mins (2007-03-24 17:08:07 GMT) Post-grading
--------------------------------------------------

Roland, das Problem mit FOR oder BY sehe ich nicht. Es geht m. E. um eine Erklärung, die ein Kunde, der aufgrund einer Empfehlung eines Empfehlungsgebers Kunde von ---- geworden ist, ---- gegenüber abgeben soll, dass ---- keinerlei Haftung übernimmt für Äußerungen, die der Empfehlungsgeber möglicherweise über ---- gemacht hat oder noch machen wird. Wo ist das Problem?
Note from asker:
Das wäre dann eine "Disclosure to be signed by Third Parties" - und das wäre dann auch gut zu verstehen. - Es steht aber leider nicht im Titel.
Es läuft dann auf eine "Einverständniserklärung des Kunden mit einem Hinweis der Firma -----"
hinaus.
Die 'Verwirrung' kommt allenfalls daher, dass aus der Frage vielleicht nicht ganz klar wurde, dass der Teil in Grossbuchstaben der exakte Titel ist. Und wenn darin nicht FOR sonder BY stünde, gäbe es gar keine Frage.
Ich habe den Titel mit Deinem "Hinweis" sinngemäss ausformuliert. s. KOG - Eintrag. Vielen Dank. - R.
Peer comment(s):

agree Hans G. Liepert : Das ist doch im Leben keine Einverständniserklärung mit einem Hinweis, wie der Fragesteller meint!
12 mins
Danke, Hans!
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4 KudoZ points awarded for this answer.
-1
8 mins

Hinweis

Sehe ich auch so, passt hier am besten. Für 'referring party' würde ich 'empfehlende Partei' vorschlagen.
Note from asker:
Natürlich kann unter einem Hinweis stehen - "Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie diesen Hinweis gelesen und verstanden haben." - Das ist ganz etwas anderes, als Hinweise zu unterschreiben, die gar nicht zu unterschreiben sind.
'Hinweis' ist ganz klar eine Option.
Das Problem ist, dass er bei FOR eine Erklärung an ihn, statt mit BY eine Erklärung durch ihn oder von ihm unterschreiben soll. - Letzteres ist wohl gemeint, steht aber eben nicht das.
Peer comment(s):

disagree Hans G. Liepert : Hinweise unterschreibt man in aller Regel nicht! Oder signierst Du jedes Plakat "Nicht rauchen!" ?//Völlig richtig, der Hinweis steht in einer Erklärung, Du unterschreibst ja nicht den Hinweis auf das BGB (wozu auch?), sondern die Erklärung usw.
14 mins
Kommt auf den Kontext an. In Formularen, die am Ende unterschrieben werden müssen, stoße ich regelmäßig auf Hinweise, die rechtliche Konsequenzen haben können. Aber das mit den Nichtraucherplakaten werde ich mir überlegen...
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+2
9 mins

Bekanntgabe/ Offenlegung

Bzgl. der "referring party": ein "referring court" ist ein "vorlegendes Gericht", das könnte hier doch für die Partei auch gelten.
Peer comment(s):

agree Hans G. Liepert
16 mins
agree erika rubinstein
37 mins
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